Neueste Nachrichten über "nicht traditionelle Marken" in China

Marken werden verwendet, um die Waren und Dienstleistungen von verschiedenen Markeninhabern zu unterscheiden. Marken sind eindeutige Namen, Symbole oder Logos, die unterschiedliche Merkmale aufweisen. Marken werden in Produktmarken, Dienstleistungsmarken, Zertifizierungsmarken und Kollektivmarken kategorisiert.

Zu den Elementen, die eine Marke kombinieren können, gehören (chinesische) Zeichen, Figuren, Buchstaben, Buchstaben, Farbkombinationen, dreidimensionale Symbole und deren Kombinationen gemäß Artikel 8 des Markengesetzes. Eine Marke, die eingetragen werden soll, muss so beschaffen sein, dass sie unterscheidbar ist, und darf nicht die vorherigen legitimen Rechte anderer verletzen.

Einige nicht-traditionelle Marken wie 3D-Hologramm, Duftmarken und Bewegungsmarken, die in den USA und Europa zur Eintragung akzeptiert werden, können in China noch nicht als Marke angemeldet werden. Wie die jüngsten Entwicklungen zeigen, scheint sich jedoch die Rechtsprechung zu nicht traditionellen Markenzeichen nun schrittweise zu ändern. Kürzlich hat der Pekinger High Court am 24. Dezember 2018 die Verwaltungsrechtsstreitigkeit (2. Instanz) in Bezug auf die TRAB-Überprüfung der Ablehnung des „Rote Schuhsolen“ Warenzeichens beschlossen. Diese Marke wurde in den 1990ern von Chris-tian Louboutin, einem berühmten französischen Designer von High Heels entworfen und ist mittlerweile eine bekannte Modemarke auf der ganzen Welt geworden.

Der Fall des Rote Sohlen Wahrenzeichens bezieht sich auf die Positionsmarke, die im China Trademark Law nicht klar definiert ist. Aus dem Rote Sohlen-Markenfall geht hervor, dass der Gerichtshof in der Auslegung von Artikel 8 des Chinesischen-Markengesetzes über die Elemente, die als Marke verwendet werden könnten, offen ist.

Christian Louboutin reichte bei der WIPO am 15. April 2010 die internationale Registrierung der Marke für die Waren „Damenschuhe“ in Klasse 25 ein. Die Erweiterung der Marke in China wurde von der CTMO mit der Begründung zurückgewiesen: „Die Marke hat keine Unterscheidungskraft in Bezug auf die bezeichneten Waren.“

Die Klägerin verlangte Überprüfung der Ablehnung durch die TRAB. Doch die TRAB bestätigte die Ablehnung der CTMO auf der Grundlage von Artikel 11.1.3. Eine übliche Schuhform mit hohen Absätzen und die einzige rote Farbe der Schuhsohle weisen keine Unterscheidungskraft auf. Die betreffenden Verbraucher sehen diese möglicherweise auch nicht als Markenzeichen, um die Warenquelle zu unterscheiden. Während des Verwaltungsverfahrens hat das IP-Gericht in Peking die Entscheidung des TRAB aufgehoben. Das Pekinger Gericht hielt es für falsch, dass die TRAB die Marke als Gerätemarke identifizierte. Stattdessen sollte die Marke als 3D-Marke betrachtet werden, wobei die gepunktete Linie die Form der Ware von hochhackigen Schuhen umrahmt und die rote Sohle auf die Schuhsohle aufgetragen wird.

Sowohl der Beschwerdeführer als auch die TRAB waren mit der Entscheidung des Pekinger IP-Gerichts unzufrieden und legten Berufung beim Pekinger High Court ein. Nach der Prüfung bestätigte der Oberste Gerichtshof von Peking die Tatsache, dass die Marke vor dem WIPO über das Madrider System angemeldet und am 15. April 2010 zu China ernannt wurde. Gemäß Artikel 44 der Durchführungsbestimmungen zum chinesischen Markenrecht ist der zu prüfende Gegenstand zu prüfen sollte auf den veröffentlichten Informationen der WIPO basieren. Somit besteht die Marke aus der roten Farbe in der bezeichneten Position und ist eine Marke von einfarbiger Farbe mit Einschränkung der Position der Farbe auf der Ware. Sowohl der TRAB als auch der Pekinger Gerichtshof in Peking ermittelten die Art der Marke und ihre Bestandteile falsch und behielten die Entscheidung des Pekinger Gerichtshofs bei. Die Aussage über die Registrierbarkeit einer einfarbigen Marke mit Einschränkung der Position der Farbe auf der Ware verdient Beachtung.  Artikel 8 des Markengesetzes besagt, dass Warenzeichen einer natürlichen Person, juristischen Person oder anderer Organisationen , die sich von denen anderer unterscheidet, einschließlich Wort, Gerät, Buchstabe, Zahl, dreidimensionales Zeichen, Farbkombination und Laut, oder eine Kombination von denen ist, als Marke eingetragen werden kann. Obwohl die Marke nicht diesem Katalog angehört, die ausdrücklich in Artikel 8 des China-Markengesetzes beschrieben sind, wird sie nicht ausdrücklich von der Anforderung ausgeschlossen, unter denen ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann.

 

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