Dior: 3D Markenrechtsfall in China

2014 hat Christian Dior seine J'adore-Parfümflasche als 3D-Marke und auch als internationale Marke eingetragen. Nach dem Madrider Abkommen und dem Madrider Protokoll beantragte Dior über das internationale Büro der WIPO einen territorialen Verlängerungsschutz in China.

Die TRAB der SAIC in China hat den Antrag am 13. Juli 2015 mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. Dior reichte einen Antrag auf Überprüfung der Ablehnung ein, der Antrag wurde jedoch aus demselben Grund abgelehnt. Danach eröffnete Dior einen Verwaltungsverfahren gegen die Entscheidung vom TRAB, scheiterte jedoch auch hier in erster und zweiter Instanz.

Danach rief Dior den Obersten Volksgerichtshof an. Am 26. April 2018 hat das Oberste Volksgericht in China entschieden, dass Christian Dior das Verfahren im Verwaltungsstreit mit dem TRAB über die Überprüfung der Ablehnung gewonnen hat. Das TRAB muss diesen Markenantrag daher erneut prüfen. Das Problem in diesem speziellen Verwaltungsstreitfall, bzw. in diesem Fall der Registrierung von 3D-Marken, liegt zuerst im Antragsverfahren zum Schutz der territorialen Ausdehnung und zweitens in der Anerkennung der Unterscheidungskraft. Als eine international registrierte 3D-Marke sollte der J'adore-Flakon normalerweise automatisch als 3D-Marke von der Anwendung in China betrachtet werden. Dior reichte nur ein Frontansichtsfoto der Flasche ein und markierte die Marke als 3D in der Marken-Datei, als sie den Antrag in China über das internationale Büro der WIPO einreichte. Das TRAB ging in diesem Fall jedoch davon aus, dass es sich bei der zu registrierenden Marke um eine normale Marke handelt, da Dior nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung bei der TRAB zusätzliche Materialien eingereicht hat, die laut Gesetz für die 3D-Markenregistrierung erforderlich sind.

Das TRAB wies auch die Besonderheit der J'adore-Parfümflasche zurück. Das TRAB hat einerseits den Eindruck, dass Glas, das Material der Flasche, als Verpackungsbehälter für Parfüm für den Verbraucher nicht von Bedeutung ist. Auf der anderen Seite ist Parfüm ein übliches Konsumgut. Die Form des Verpackungsbehälters ist sehr verbreitet und sollte nicht als Marke verwendet werden. Dior glaubt, dass das Design der Flasche für das spezielle Produkt J'adore Parfüm maßgeschneidert ist, und durch eine kontinuierliche, umfangreiche, groß angelegte Nutzung und Werbung,  sich einen hohen Ruf erworben und eine starke Besonderheit erhalten hat. Außerdem hat Dior in China bereits eine Bildmarke in der gleichen Klasse unter Verwendung des Fotos von J'adore Parfümflasche registriert. Das TRAB sollte nach dem Prinzip der Konsistenz handeln.

Das Oberste Volksgericht von China urteilte positiv für Christian Dior. Das TRAB sollte eine neue Überprüfungsentscheidung unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren treffen: Erstens die Unterscheidungskraft der Marke und die Unterscheidungskraft, die durch die Benutzung erreicht wird. Und zweitens der Grundsatz der Kohärenz durch Überprüfung der Anwendung.

Es ist sehr schwierig eine 3D-Marke in China zu registrieren. Ausländische Unternehmen brauchen in der Regel professionelle Hilfe, um sicher durch den Antragsprozess zu kommen. Wir helfen Ihnen gerne mit Ihren Marken.